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   BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70   

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BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70 (https://dejure.org/1971,679)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1971 - VIII C 165.70 (https://dejure.org/1971,679)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - VIII C 165.70 (https://dejure.org/1971,679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflichtigkeit eines Ausländers in Deutschland - Voraussetzung einer Staatenlosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 2185
  • NJW 71 1971, 2185
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Diese "Ausnahme" vom Grundsatz des § 4 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 RuStAG ist durch Gesetz vom 19. Dezember 1963 (BGBl. I S. 982) eingefügt worden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte (BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61]), es sei ein Fundamentalsatz des Staatsangehörigkeitsrechts, wie er auch in Art. 16 Abs. 1 GG zum Ausdruck komme, daß Staatenlosigkeit eines Kindes zu vermeiden und darum hilfsweise auch beim ehelichen Kind an die Staatsangehörigkeit, der Mutter anzuknüpfen sei.

    Der erkennende Senat tritt der Auffassung bei, die der in Staatsangehörigkeitssachen zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der angeführten BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] vertreten hat: Auch der Gesetzgeber des Grundgesetzes geht davon aus daß Staatenlosigkeit ein Übel und die deutsche Staatsangehörigkeit ein Wert ist; das kommt zum Ausdruck in dem Schutz, den Art. 16 Abs. 1 GG - wie bereits erwähnt - der Staatsangehörigkeit angedeihen läßt; ferner in der Einführung der Rechtsstellung als Deutscher ohne den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit durch Art. 116 Abs. 1 GG zugunsten von Flüchtlingen und Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit.

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Abweichende Regelungen können sich rechtfertigen durch die verschiedene Ausgangslage des nichtehelichen Kindes im Vergleich zu der des ehelichen Kindes; sie ergibt sich aus dem Fehlen einer Familiengemeinschaft, die den Vater einschließt (vgl. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 25, 167; 26, 265 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 321/69]; ferner die grundsätzlichen Ausführungen des erkennenden Senats in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 142.70 -).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Abweichende Regelungen können sich rechtfertigen durch die verschiedene Ausgangslage des nichtehelichen Kindes im Vergleich zu der des ehelichen Kindes; sie ergibt sich aus dem Fehlen einer Familiengemeinschaft, die den Vater einschließt (vgl. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 25, 167; 26, 265 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 321/69]; ferner die grundsätzlichen Ausführungen des erkennenden Senats in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 142.70 -).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Abweichende Regelungen können sich rechtfertigen durch die verschiedene Ausgangslage des nichtehelichen Kindes im Vergleich zu der des ehelichen Kindes; sie ergibt sich aus dem Fehlen einer Familiengemeinschaft, die den Vater einschließt (vgl. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 25, 167; 26, 265 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 321/69]; ferner die grundsätzlichen Ausführungen des erkennenden Senats in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 142.70 -).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 75.67

    Staatsangehörigkeit des ehelichen Kindes einer deutschen Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierwegen in der Sache BVerwG I C 75.67 durch Beschluß vom heutigen Tage die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen.
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 96.63

    Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit - Besitz der italienischen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Daß Doppelstaatigkeit als solche unter allen Umständen seitens des deutschen Gesetzgebers zu vermeiden wäre, läßt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen; die Regelung des Art. 116 Abs. 1 GG, wonach Flüchtlingen und Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) die Rechtsstellung als Deutsche zuerkannt ist, nimmt gleichfalls auf eine dadurch etwa eintretende Doppelstaatigkeit nicht Rücksicht (vgl. BVerwGE 23, 272).
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 142.70

    Beantragung einer Befreiung vom Wehrdienst - Gleichbehandlung ehelicher und

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
    Abweichende Regelungen können sich rechtfertigen durch die verschiedene Ausgangslage des nichtehelichen Kindes im Vergleich zu der des ehelichen Kindes; sie ergibt sich aus dem Fehlen einer Familiengemeinschaft, die den Vater einschließt (vgl. die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 25, 167; 26, 265 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 321/69]; ferner die grundsätzlichen Ausführungen des erkennenden Senats in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 142.70 -).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Das gilt auch für staatsangehörigkeitsrechtliche Folgeregelungen (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 165.70 - NJW 1971, 2185).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Das bedeutet indessen nicht, daß das Ziel, Doppelstaatsangehörigkeit zu vermeiden, unter allen Umständen verfolgt werden müßte(Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 165.70 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 4 = NJW 1971, 2185;Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 75.67 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 3 = DVBl. 1971, 861 = DÖV 1972, 94 = JZ 1972, 158; BVerfGE 37, 217 [257]).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82

    Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung

    Solche Bescheide sind zulässig und geboten, wenn der Herangezogene auf die formlose Ladung hin die Pflicht, sich vorzustellen, bezweifelt oder bestreitet (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 165.70 - NJW 1971, 2185 ).
  • BVerwG, 10.11.1971 - VIII CB 188.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wehrpflichtige mit früherem

    Erst bei Zusammentreffen mit aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten hat danach der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit wehrpflichtrechtliche Bedeutung (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 165.70).
  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII B 67.72

    Zurückstellung auf Grund eines weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes -

    Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 165.70 - (NJW 1971, 2185) zur Wehrpflichtigkeit von Mehrstaatern ausgeführt hat: "Der Umstand, daß ein Deutscher nebenher deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, schließt die Wehrpflicht nicht aus.
  • BVerwG, 10.10.1972 - VIII B 74.72

    Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

    Das Vorbringen des Klägers, sein Sohn sei Staatsangehöriger der DDR, bedarf dabei schon deshalb keiner weiteren Prüfung, weil die Wehrpflicht nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß ein Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG auch noch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt (Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 165.70 - [NJW 1971, 2185]; Beschluß vom 10. Dezember 1971 - BVerwG VIII CB 188.70 -).
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